Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG 2025)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 21. März 2025
- Eingebracht von
- Fraktion der FDP
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Recht
Inkrafttreten
- Artikel 2 Nr. 1 und 4, Artikel 5 Abs. 1 Nr. 10 und Artikel 7 Abs. 1 Nr. 3
- Artikel 5 bis 11
- im Übrigen
- Artikel 3
Worum es geht
Neuregelung für eine vereinfachte und bürokratieärmere Betreuer- und Vormündervergütung: inflationsbedingte Erhöhung der Vergütungssätze um durchschnittlich 12,7 Prozent für berufliche Betreuer und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspfleger zum 1. Januar 2026, Anpassung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, Einführung eines zweistufigen Systems mit jeweils 8 Fallpauschalen auf Basis einer Grund- und einer Qualifikationsstufe, Reduzierung der Anzahl der Differenzierungen nach der Dauer der laufenden Betreuung von 5 auf 2 Zeiträume, Dauervergütungsfestsetzung als neue Regelform und diesbez. Übergangsregelung zur Schaffung technischer Voraussetzungen für die Umsetzung durch die Länder, Neueinführung einer Sondervergütung für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten für Umgangs- und Verfahrenspfleger sowie einer Ausfallentschädigung für kurzfristige Absagen bei Umgangsterminen, Anhebung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer von 425 auf 450 Euro, vereinfachte Schlussabwicklung bei Beendigung der Betreuung; Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ und Anlage Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Änderung §§ 277 und 292 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch Bezug: Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, s. GESTA 19. WP C065 Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs 20/14525 GESTA C150 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern); Zusammenführung Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 und Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern, Gesetzesevaluation insbes. zur Angemessenheit festgesetzter Fallpauschalen und Stundensätze über einen Zeitraum von 2 Jahren nach dem Inkrafttreten, Zurückstellung der vorgesehenen Systemumstellung im Gerichtsvollzieherkostengesetz, Korrektur eines Redaktionsversehens betr. Ergänzung der Eingangsformel um den Passus "mit Zustimmung des Bundesrates", Anpassung der Inkrafttretensregelung; Zusätzliche Änderung §§ 158b und 158c Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Einfügung Art. 5 bis 12 zur Integration Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 Bezug: Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 s. GESTA C144
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
