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Verkündet

Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG 2025)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
21. März 2025
Eingebracht von
Fraktion der FDP
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Recht

Inkrafttreten

  1. Artikel 2 Nr. 1 und 4, Artikel 5 Abs. 1 Nr. 10 und Artikel 7 Abs. 1 Nr. 3
  2. Artikel 5 bis 11
  3. im Übrigen
  4. Artikel 3

Worum es geht

Neuregelung für eine vereinfachte und bürokratieärmere Betreuer- und Vormündervergütung: inflationsbedingte Erhöhung der Vergütungssätze um durchschnittlich 12,7 Prozent für berufliche Betreuer und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspfleger zum 1. Januar 2026, Anpassung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, Einführung eines zweistufigen Systems mit jeweils 8 Fallpauschalen auf Basis einer Grund- und einer Qualifikationsstufe, Reduzierung der Anzahl der Differenzierungen nach der Dauer der laufenden Betreuung von 5 auf 2 Zeiträume, Dauervergütungsfestsetzung als neue Regelform und diesbez. Übergangsregelung zur Schaffung technischer Voraussetzungen für die Umsetzung durch die Länder, Neueinführung einer Sondervergütung für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten für Umgangs- und Verfahrenspfleger sowie einer Ausfallentschädigung für kurzfristige Absagen bei Umgangsterminen, Anhebung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer von 425 auf 450 Euro, vereinfachte Schlussabwicklung bei Beendigung der Betreuung; Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ und Anlage Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Änderung §§ 277 und 292 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch Bezug: Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, s. GESTA 19. WP C065 Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs 20/14525 GESTA C150 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern); Zusammenführung Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 und Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern, Gesetzesevaluation insbes. zur Angemessenheit festgesetzter Fallpauschalen und Stundensätze über einen Zeitraum von 2 Jahren nach dem Inkrafttreten, Zurückstellung der vorgesehenen Systemumstellung im Gerichtsvollzieherkostengesetz, Korrektur eines Redaktionsversehens betr. Ergänzung der Eingangsformel um den Passus "mit Zustimmung des Bundesrates", Anpassung der Inkrafttretensregelung; Zusätzliche Änderung §§ 158b und 158c Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Einfügung Art. 5 bis 12 zur Integration Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 Bezug: Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 s. GESTA C144

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.