Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 14. Februar 2025
- Eingebracht von
- Fraktion der CDU/CSU
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Schaffung einer konsistenten bundesrechtlichen Lösung für Flächenplanungen für Windenergiegebiete: primäre Rolle des Windflächenenergiebedarfsgesetzes bei der Ausgestaltung des überragenden öffentlichen Interesses betr. erforderlicher Flächen an Land, Streichung von Ausnahmemöglichkeiten bez. der Lage von Rotorblättern außerhalb ausgewiesener Flächen, anteilige Anrechnung von Rotor-innerhalb-Flächen auf die Flächenbeitragswerte in nach dem 1. Februar 2024 wirksam gewordenen Raumordnungs- oder Bauleitplänen, verfahrensrechtliche Erleichterungen bei der Feststellung der Flächenbeitragswerte, Regelung tatbestandlicher Voraussetzungen für befristete Untersagungen von Windenergielanlagenprojekten durch den Planungsträger, schadenersatzrechtliche Regelungen für entprivilegierte Vorhaben, Folgeänderungen; Ermöglichung zusätzlicher Investitionen in den Wohnungsbaubau und Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft: Einführung einer bis zum 31. Dezember 2029 befristeten Sonderregelung zur Abweichung von baurechtlichen Vorschriften bei der Errichtung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Gebäuden für Wohnzwecke; Einfügung § 246e und Änderung §§ 245e und 249 Baugesetzbuch sowie §§ 1, 2, 4 und 5 Windenergieflächenbedarfsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus); Ausschluss eines berechtigten Interesses an der Erteilung eines Vorbescheids bei Vorhabenstandorten außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete oder in Planung befindlicher Windenergiegebiete zwecks Gewährleistung der Konzentration von Windenergieanlagen in hierzu nach planerischen Kriterien auf Landesebene festzulegenden Gebieten, Folgeänderungen; Verzicht auf Änderung Windenergieflächenbedarfsgesetz und Baugesetzbuch, zusätzliche Änderung § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz,
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
