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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
14. Februar 2025
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Artikel 3
  2. im Übrigen

Worum es geht

Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem und zunehmenden Übernahme von Funktionen für die Systemsicherheit durch erneuerbare Energien zur Begegnung temporärer Erzeugungsüberschüsse: stärkere Marktintegration von Erneuerbare-Energien-Anlagen durch Ausweitung und Entbürokratisierung der Direktvermarktung, weitgehende Abschaffung der Vergütung in Zeiten negativer Preise und Anpassung der Kompensationsregelungen bei neuen Photovoltaik-Anlagen, Modernisierung der Vermarktung einspeisevergüteter Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber, Fernsteuerbarkeit und Sichtbarkeit von Anlagen durch bzw. für die Netzbetreiber; Sicherstellung der Stromnetzstabilität durch das Vorhalten systemrelevanter Anlagen in der Netzreserve, Umsetzung zentraler Empfehlungen des Digitalisierungsberichts zum Rollout von Steuerungstechnik, zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Messtellenbetriebs sowie zur Cybersicherheit, Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen, Beschleunigung des Netzanschlussverfahrens bei Erneuerbare-Energie-Anlagen sowie Ladesäulen, Anpassung der Vorgaben zur Marktprämienberechnung und Vermarktung an die für 2025 vorgesehene Einführung von Viertelstundenprodukten am Day-Ahead-Markt der Strombörsen, nachvollziehbarere und praxistauglichere Gestaltung des Finanzierungssystems für erneuerbare Energien, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen; Einfügung und Änderung zahlreicher §§ in 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1711 vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union (ABl. L 2024/1711, 26.06.2024, S. 1) Resilienz weiter stärken, den Systemnutzen der Digitalisierung der Energiewende konsequent heben (BMWK-Digitalisierungsbericht gemäß § 48 Messstellenbetriebsgesetz), Juli 2024 Siehe auch GESTA E076 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung der De-Minimis-Ausnahme von entflechtungsrechtlichen Vorgaben für Ladesäulen, redaktionelle Korrekturen; Erneute Änderung zahlreicher §§ in 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.