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Erledigt

Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
19. Dezember 2024
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Recht

Worum es geht

Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs Verlängerung der Regelungen zur Beschränkung der Miethöhe bei Mietbeginn bis zum Jahre 2029 (sog. Mietpreisbremse): Festlegung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung der Landesregierungen, Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf nach dem 1. Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietete Wohnungen; Änderung §§ 556d und 556f Bürgerliches Gesetzbuch Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte Mietpreisbremse)(1 BvL 1/18) Untersuchung der Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse), DIW Berlin 2018 Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 6/25 GESTA C149 Siehe auch GESTA C140 sowie GESTA 21. WP C008

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.