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Erledigt

Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
19. Februar 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesundheit

Worum es geht

Verbesserung der Prävention von Suizidversuchen und Suiziden in allen Altersgruppen durch Information, Aufklärung, Forschung sowie frühzeitige und umfassende Unterstützung Betroffener, Vorbeugung suizidalen Verlangens sowie Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins und Enttabuisierung des Themas; Informationspflicht durch Angehörige bestimmter Berufsgruppen bei Kenntnis einer Suizidgefahr, Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention im BMG; regelmäßige Berichterstattung an den Bundestag, Evaluation des Suizidpräventionsgesetzes, Durchführung von Modellvorhaben in jedem Bundesland u.a.; Gesetz zur Prävention von Suizidversuchen und Suiziden (Suizidpräventionsgesetz – SuizidPrävG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 20 und Einfügung § 64f Fünftes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Nationale Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung vom 2. Mai 2024 Entschließung des Deutschen Bundestages "Suizidprävention stärken" (BT-Drucksache 20/7630)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.