Zurück zur Übersicht
Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Letzter Schritt
2. April 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht

Worum es geht

Veröffentlichungspflicht des gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans im Internet, Berücksichtigung des Datenschutzes, Beibehaltung der Auflegung spruchkörperinterner Geschäftsverteilungspläne zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle ohne Pflicht zur Veröffentlichung im Netz, Neuregelung des Ausschlusses vom Schöffenamt bei Verurteilung zu Geldstrafe, Schließung von Schutzlücken bei der Vererblichkeit von Geldentschädigungsansprüchen aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen; Änderung §§ 21e, 21g und 32 Gerichtsverfassungsgesetz sowie §§ 1922 Bürgerliches Gesetzbuch Bezug: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014, 23. Mai 2017 sowie 29. November 2021 zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen (VI ZR 246/12; VI ZR 261/16; VI ZR 258/18) Der Gesetzentwurf war bereits in der 20. WP als GESTA 20. WP C147 eingebracht worden.

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.