Gesetz zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 19. Februar 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Recht
Worum es geht
Maßnahmenbündel zum Mieterschutz: Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von 6 auf 7 Jahre, Senkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent bei Mieterhöhungen im Bestand in durch Länderverordnung ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, Verpflichtung zur Ausweisung des Möblierungszuschlags, Einführung einer Mietspiegelerstellungspflicht für Gemeinden ab 100.000 Einwohner, Übertragung der Schonfristregelungen auf die ordentliche Kündigung im Wohnraummietrecht; Änderung §§ 556g, 558, 558d und 573 Bürgerliches Gesetzbuch, Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
