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Erledigt

Gesetz zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
19. Februar 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Recht

Worum es geht

Maßnahmenbündel zum Mieterschutz: Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von 6 auf 7 Jahre, Senkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent bei Mieterhöhungen im Bestand in durch Länderverordnung ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, Verpflichtung zur Ausweisung des Möblierungszuschlags, Einführung einer Mietspiegelerstellungspflicht für Gemeinden ab 100.000 Einwohner, Übertragung der Schonfristregelungen auf die ordentliche Kündigung im Wohnraummietrecht; Änderung §§ 556g, 558, 558d und 573 Bürgerliches Gesetzbuch, Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.