Gesetz zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 30. Januar 2025
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit
Worum es geht
Ausstattung von Strafverfolgungsbehörden mit digitalen Befugnissen, einschließlich dem Abgleich öffentlich zugänglicher Daten aus dem Internet mit Lichtbildern und Stimmen von Tatverdächtigen und anderen gesuchten Personen, automatisierter Datenanalyse sowie Anfragen geldwäscherechtlich Verpflichtete (z.B. Banken) durch das Bundeskriminalamt; Befugnis zur stichprobenartigen Befragung und Identitätskontrolle auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zur Durchsetzung von Waffenverbotszonen und Allgemeinverfügungen der Bundespolizei, Evaluierung des Gesetzes drei Jahre nach Inkrafttreten; Einfügung §§ 10b, 16a, 22 und 63b sowie Änderung §§ 9 Bundeskriminalamtgesetz, Einfügung §§ 34a und 34b Bundespolizeigesetz sowie Einfügung § 98d Strafprozessordnung, Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
