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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes: Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Den Ausschüssen zugewiesen
Letzter Schritt
21. März 2025
Eingebracht von
Hamburg
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit

Worum es geht

Erfordernis des Kleinen Waffenscheins für Erwerb und Besitz von SRS-Waffen, Altfall- und Übergangsregelungen; Änderung §§ 10, 53 und 58 sowie Anlage 2 Waffengesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.