Gesetz zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
Verfahren beendet: Abgelehnt
- Beratungsstand
- Abgelehnt
- Letzter Schritt
- 18. März 2025
- Eingebracht von
- Fraktion der FDP
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verteidigung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit durch Erweiterung des bestehenden Sondervermögens Bundeswehr um zusätzliche Kreditermächtigungen von bis zu 200 Milliarden Euro zu einem Verteidigungsfonds außerhalb der Schuldenbremse, nur nutzbar für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien oberhalb von 2 Prozent des nominalen BIP, damit Verhinderung der Umwidmung von Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt; Änderung Art. 87a Grundgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
