Zurück zur Übersicht
Erledigt

Gesetz zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)

Verfahren beendet: Abgelehnt

Beratungsstand
Abgelehnt
Letzter Schritt
18. März 2025
Eingebracht von
Fraktion der FDP
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Verteidigung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit durch Erweiterung des bestehenden Sondervermögens Bundeswehr um zusätzliche Kreditermächtigungen von bis zu 200 Milliarden Euro zu einem Verteidigungsfonds außerhalb der Schuldenbremse, nur nutzbar für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien oberhalb von 2 Prozent des nominalen BIP, damit Verhinderung der Umwidmung von Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt; Änderung Art. 87a Grundgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.