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Erledigt

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115)

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
16. März 2025
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Verteidigung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Erweiterung des fiskalischen Spielraums für Gesamtverteidigung und die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben durch eine limitierte Bereichsausnahme im Rahmen der Schuldenregel, Abzug der 1,5 Prozent des nominalen BIP übersteigenden Kreditaufnahme für Verteidigungsausgaben von dem bei der Schuldenbremse zu berücksichtigenden Betrag; Änderung Art. 109 und 115 Grundgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.