Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115)
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 16. März 2025
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verteidigung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Erweiterung des fiskalischen Spielraums für Gesamtverteidigung und die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben durch eine limitierte Bereichsausnahme im Rahmen der Schuldenregel, Abzug der 1,5 Prozent des nominalen BIP übersteigenden Kreditaufnahme für Verteidigungsausgaben von dem bei der Schuldenbremse zu berücksichtigenden Betrag; Änderung Art. 109 und 115 Grundgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
