Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 11. Juli 2025
- Eingebracht von
- Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Bildung und Erziehung, Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Fristverlängerung des Förder- und Abrechnungszeitraums des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2029 bzw. 30. Juni 2030, Fristverschiebung zur Auflösung des Sondervermögens vom 31. Dezember 2028 auf den 31. Dezember 2030, Anpassung der Neubezeichnung des zuständigen Bundesministeriums gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025; Änderung § 2, 5, 6 und 8 Ganztagsfinanzhilfegesetz sowie §§ 3, 7 und 9 Ganztagsfinanzierungsgesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 215/25 GESTA I003
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
