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Verkündet

Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
11. Juli 2025
Eingebracht von
Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Kultur

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Anpassung nationaler Bestimmungen an EU-Recht und Beseitigung von in der Anwendung erkannten Unschärfen: Bestimmung der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde als zuständige Behörde für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Kulturgüter (Übertragung der Aufgabe an die nachgeordnete Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) per Erlass); Klarstellung des Regelungsgefüges zwischen den Einfuhrbestimmungen und ihrem Verhältnis zur Sicherstellung, praxisrelevante Anpassungen im Bereich der Sicherstellungen, zeitliche Flexibilisierung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut von 5 auf maximal 10 Jahre; Änderung versch. §§ Kulturgutschutzgesetz Bezug: Bericht über die Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes auf BT-Drs 20/2018 Verordnung (EU) 2019/880 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern vom 17. April 2019 (ABl. L 151, 07.06.2019, S. 1) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/12350 (GESTA 20. WP O003) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausnahme artenschutzrechtlicher Belange von Rückgabeansprüchen der Herkunftsländer illegal eingeführter Kulturgüter

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.