Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 17. Oktober 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Migration und Aufenthaltsrecht, Recht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Notwendige Voraufenthaltszeit von mindestens 5 Jahren bei einer Anspruchseinbürgerung als generelles Erfordernis, Aufhebung der Möglichkeit zur Verkürzung der erforderlichen Voraufenthaltsdauer auf bis zu 3 Jahre bei Nachweis besonderer Integrationsleistungen ("Turboeinbürgerung"); Änderung § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
