Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
Verfahren beendet: Für erledigt erklärt
- Beratungsstand
- Für erledigt erklärt
- Letzter Schritt
- 4. September 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Worum es geht
Stärkung von Reallaboren als wichtigem Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens: Begriffsdefinitionen von Reallaboren, Experimentierklauseln und regulatorischem Lernen, Schaffung eines Reallabore-Innovationsportals des Bundes als zentraler Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer im Rahmen eines höchstens vierjährigen Pilotbetriebs, Regelungen zur Genehmigung, Befristung sowie Verlängerung von Reallaboren, Prüfung der Erfahrungen und Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des betr. Rechtsrahmens und der Zulassung der erprobten Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze, Bericht des BMWE alle drei Jahre; Rechtsförmliche Abweichung zwischen BR-DRs und BT-Drs: in BT-Drs Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) als Artikel 1 der Vorlage, Vorratsbeschluss betr. Wegfall von Berichtspflichten und Befristungen nach 48 Monaten als Artikel 2 der Vorlage Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung von Experimentierklauseln Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 21/218 GESTA E003 Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/14198 (GESTA 20. WP E065) in geringfügig geänderter Fassung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
