Zurück zur Übersicht
Verkündet

Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
11. Juli 2025
Eingebracht von
Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen durch wachstumsfördernde Verzahnung gezielter Investitionsanreize mit flächendeckenden Entlastungen: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung als zeitlich begrenzter "Investitions-Buster", anschließend schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes, Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne, Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge, Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung, Ausweitung der Forschungszulage; Änderung §§ 6, 7, 34a und 52 Einkommensteuergesetz, § 23 Körperschaftsteuergesetz sowie § 3 Forschungszulagengesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 233/25 GESTA D003 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anhebung der anrechenbaren Aufwendungen für Unternehmer in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.