Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 11. Juli 2025
- Eingebracht von
- Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Worum es geht
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen durch wachstumsfördernde Verzahnung gezielter Investitionsanreize mit flächendeckenden Entlastungen: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung als zeitlich begrenzter "Investitions-Buster", anschließend schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes, Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne, Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge, Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung, Ausweitung der Forschungszulage; Änderung §§ 6, 7, 34a und 52 Einkommensteuergesetz, § 23 Körperschaftsteuergesetz sowie § 3 Forschungszulagengesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 233/25 GESTA D003 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anhebung der anrechenbaren Aufwendungen für Unternehmer in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
