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Erledigt

Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer Gesetze zur Spezifizierung der Flächenbedarfe der Eisenbahn

Verfahren beendet: Abgelehnt

Beratungsstand
Abgelehnt
Letzter Schritt
26. Juni 2025
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Verkehr

Worum es geht

Umfassende Klarstellung zum Umgang mit für den Bahnbetrieb gewidmeten Flächen: Einführung politisch etablierter Zielgrößen zur Entwicklung des Bahnverkehrs und der Schieneninfrastruktur bis 2040, u.a. Erhöhung des Anteils des Schienengüterverkehrs bzw. des Schienenpersonenverkehrs an der gesamten Verkehrsleistung auf 35 bzw. 20 Prozent sowie Erreichung der vollständigen Treibhausgasneutralität, Erhalt bzw. Wiederherstellung der bestehenden Eisenbahninfrastruktur, flächendeckende Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr als Teil der Daseinsvorsorge; Anpassung des Deutschlandtakts als maßgeblichem Infrastrukturkonzept an die Zielgrößen, Entwidmung von Bahnflächen nur im Einklang mit den gesetzlichen Zielen sowie der Umsetzung des Deutschlandtakts, Ausrichtung der Planfeststellung der Bedarfsplanprojekte an den Anforderungen des Deutschlandtakts; Änderung §§ 1 und 23 Allgemeines Eisenbahngesetz sowie § 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz Bezug: Siehe auch GESTA J001

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.