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Verkündet

Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
11. März 2026
Eingebracht von
Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Landwirtschaft und Ernährung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Verlängerung der Fristen für die Umsetzung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung um sieben Monate auf den 1. März 2026, Klarstellungen und redaktionelle Änderungen; Änderung versch. §§ und Anlage 4 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Annahme einer Entschließung: Einsatz für eine verbindliche sowie klare und barrierefreie Kennzeichnung von Lebensmittelherkunft und Tierhaltungsbedingungen entsprechend den Verbraucherwünschen, Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.