Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 11. März 2026
- Eingebracht von
- Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Landwirtschaft und Ernährung
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Verlängerung der Fristen für die Umsetzung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung um sieben Monate auf den 1. März 2026, Klarstellungen und redaktionelle Änderungen; Änderung versch. §§ und Anlage 4 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Annahme einer Entschließung: Einsatz für eine verbindliche sowie klare und barrierefreie Kennzeichnung von Lebensmittelherkunft und Tierhaltungsbedingungen entsprechend den Verbraucherwünschen, Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
