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Verkündet

Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
11. Juli 2025
Eingebracht von
Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Migration und Aufenthaltsrecht

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Aufnahme der Begrenzung der Zuwanderung als ausdrücklich genannte Zielbestimmung des Aufenthaltsrechts, Aussetzen des Familiennachzugs zu Personen mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von 2 Jahren; Änderung §§ 1 und 104 Aufenthaltsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.