Gesetz zur Erweiterung der Möglichkeiten der Abschiebungssicherung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 26. September 2025
- Eingebracht von
- Sachsen-Anhalt
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Migration und Aufenthaltsrecht
Worum es geht
Aufgrund eines Mangels an speziellen Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamsplätzen: vorübergehende Aussetzung der gesetzlichen Regelung zum Vollzug der Abschiebungshaft grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen, d.h. Eröffnung der Möglichkeit zum Vollzug der Sicherungs- und Mitwirkungshaft sowie des Ausreisegewahrsams in allgemeinen Haftanstalten; Beibehaltung getrennter Unterbringung von Abschiebungsgefangenen von Strafgefangenen innerhalb allgemeiner Haftanstalten sowie bisheriger Maßgaben zur Unterbringung von mehreren Angehörigen einer Familie; Änderung § 62a Aufenthaltsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
