Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 26. September 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2025 in Einnahmen und Ausgaben auf 503,006 Mrd Euro, Feststellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Bundeswehr" auf 24,060 Mrd Euro, des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" auf 37,245 Mrd Euro, des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 36,703 Mrd Euro und des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" auf 2,500 Mrd Euro; Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 81,781 Mrd Euro, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 1.011,710 Mrd Euro, Stelleneinsparung von 0,5 Prozent; Investitionen in Höhe von 62,727 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 386,843 Mrd Euro Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 115) s. GESTA 20. WP D080 ; Haushaltsbegleitgesetz 2025 s. GESTA D009 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verringerung des Gesamthaushalts auf 502,546 Mrd Euro; Erhöhung der Investitionen auf 62,732 Mrd Euro
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
