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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes durch die Regelung der Errichtung und des Betriebs einer Rettungsinfrastruktur für die ausschließliche Wirtschaftszone

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Letzter Schritt
12. November 2025
Eingebracht von
Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Schleswig-Holstein
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesundheit, Wirtschaft

Worum es geht

Sicherstellung der unverzüglichen Rettung und medizinischen Versorgung von bei Bau- und Servicearbeiten von Offshore-Einrichtungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee verunfallten oder erkrankten Personen: Verpflichtung zur Einrichtung eines betrieblichen Rettungsdienstes durch die Betreiber, Gründung eines Rettungsinfrastrukturverbandes als bundesunmittelbare Körperschaft öffentlichen Rechts zum Aufbau und Betrieb der erforderlichen Rettungsinfrastruktur, Regelungen zur Aufgabenerfüllung, Finanzierung, Mitgliedschaft sowie inneren Organisation des Verbandes; Einfügung §§ 79a, 79b, 96b und 104a Windenergie-auf-See-Gesetz; Verordnungsermächtigung Redaktionelle Anpassung im BR: redaktionelle Änderungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.