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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Letzter Schritt
27. August 2025
Eingebracht von
Bayern
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Soziale Sicherung

Worum es geht

Rückgängigmachung der zum 1. Januar 2024 erfolgten unbeabsichtigten Verschiebung der Kostenlast vom Bund auf die Sozialhilfeträger betr. die Erstattung von Verpflegungs- und Energiekosten an die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit, Klarstellung zum Erstattungsbetrag (Definition als Geldleistung); Änderung § 142 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 333/24 in der Fassung BR-Drs 333/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP G029)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.