... Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 27. August 2025
- Eingebracht von
- Bayern
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Soziale Sicherung
Worum es geht
Rückgängigmachung der zum 1. Januar 2024 erfolgten unbeabsichtigten Verschiebung der Kostenlast vom Bund auf die Sozialhilfeträger betr. die Erstattung von Verpflegungs- und Energiekosten an die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit, Klarstellung zum Erstattungsbetrag (Definition als Geldleistung); Änderung § 142 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 333/24 in der Fassung BR-Drs 333/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP G029)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
