Gesetz zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 27. August 2025
- Eingebracht von
- Bayern
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Migration und Aufenthaltsrecht
Worum es geht
Regelungen zum frühzeitigen Zugang von Asylbewerbern zum regulären Arbeitsmarkt: grundsätzlicher Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bereits nach drei Monaten nach Stellung des Asylantrags unabhängig von einer Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung, Beibehaltung bestehender Ausschlussgründe, Folgeänderungen; Änderung §§ 58, 61 und 87d Asylgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 563/24 in der Fassung BR-Drs 563/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP G036)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
