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Im Verfahren

Gesetz zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Letzter Schritt
27. August 2025
Eingebracht von
Bayern
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Migration und Aufenthaltsrecht

Worum es geht

Regelungen zum frühzeitigen Zugang von Asylbewerbern zum regulären Arbeitsmarkt: grundsätzlicher Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bereits nach drei Monaten nach Stellung des Asylantrags unabhängig von einer Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung, Beibehaltung bestehender Ausschlussgründe, Folgeänderungen; Änderung §§ 58, 61 und 87d Asylgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 563/24 in der Fassung BR-Drs 563/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP G036)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.