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Im Verfahren

Gesetz zur besseren Bekämpfung von Mietwucher

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Letzter Schritt
27. August 2025
Eingebracht von
Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Recht

Worum es geht

Zivilrechtlicher Schutz gegen das Verlangen überhöhter Mieten: erleichterte Sanktionierung von Verstößen gegen § 5 WiStG durch rechtsvereinfachende Ausgestaltung des Ordnungswidrigkeitstatbestands der Mietpreisüberhöhung, Wiederherstellung der generalpräventiven Wirkung durch Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro; Änderung §§ 5 und 22 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 849/21 in der Fassung BR-Drs 849/21 (Beschluss) (GESTA 20. WP C003)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.