Gesetz zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 27. August 2025
- Eingebracht von
- Hessen
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verkehr, Wirtschaft
Worum es geht
Ergänzung der Regelung zur Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer zwecks Bürokratieentlastung von Unternehmen: Verpflichtung zur nur einmaligen Überprüfung des Führerscheins des Fahrzeugführers durch Halter des Kraftfahrzeugs und damit Vermeidung eines Sorgfaltspflichtverstoßes durch den Arbeitgeber bei Unterlassen einer erneuten Überprüfung; Änderung § 21 Straßenverkehrsgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 447/24 in der Fassung BR-Drs 447/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP J030)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
