Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 27. August 2025
- Eingebracht von
- Hessen
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht
Worum es geht
Schließung von Schutzlücken in den Bereichen Kindesentführungen von Säuglingen oder Kleinstkindern ohne sexuelle Missbrauchshandlungen oder sonstige Anschlusstaten (Strafbarkeit der Entführung oder des rechtswidrigen Sich-Bemächtigens von Kindern, neue Qualifikationstatbestände, Ausweitung von Führungsaufsicht und Untersuchungshaft); Änderung §§ 68c und 235 Strafgesetzbuch sowie § 112a Strafprozessordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 92/22 in der Fassung BR-Drs 92/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP C016)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
