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Im Verfahren

Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Letzter Schritt
27. August 2025
Eingebracht von
Hessen
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht

Worum es geht

Schließung von Schutzlücken in den Bereichen Kindesentführungen von Säuglingen oder Kleinstkindern ohne sexuelle Missbrauchshandlungen oder sonstige Anschlusstaten (Strafbarkeit der Entführung oder des rechtswidrigen Sich-Bemächtigens von Kindern, neue Qualifikationstatbestände, Ausweitung von Führungsaufsicht und Untersuchungshaft); Änderung §§ 68c und 235 Strafgesetzbuch sowie § 112a Strafprozessordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 92/22 in der Fassung BR-Drs 92/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP C016)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.