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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Den Ausschüssen zugewiesen
Letzter Schritt
11. Juli 2025
Eingebracht von
Mecklenburg-Vorpommern
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Wirtschaft

Worum es geht

Modifizierung des Anschlusssystems für Erneuerbare-Energien-Anlagen mit dem Ziel der Beschleunigung des Netzausbaus, Steigerung der Integration erneuerbarer Energien, Vermeidung zusätzlicher Systemkosten und Entlastung der Stromverbraucher sowie des Anreizes der Wertschöpfung vor Ort und individueller Speicherlösungen (Nutzen-statt-Abregeln): Gewährung des unverzüglichen Netzanschlusses für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 135 Kilowatt in vom Netzbetreiber als kapazitätslimitiert ausgewiesenen Leitungsabschnitten nur bei Verzicht des Anlagenbetreibers auf finanziellen und bilanziellen Ausgleich für eine bis zu vierjährige Übergangsphase sowie ohne Garantie der vollständigen Aufnahme der erzeugten Strommenge (variabler Netzanschlussvertrag), Pflicht zum unmittelbaren Ausbau der betroffenen Netzstränge durch den Netzbetreiber; Änderung §§ 8, 12 und 85 Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie § 13a Energiewirtschaftsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.