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Verkündet

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
26. September 2025
Eingebracht von
Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Investitionsoffensive des Bundes als Bestandteil eines umfassenden Wachstums- und Investitionspakets zur Stärkung des mittelfristigen Wirtschaftswachstums: Errichtung des Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd Euro gem. Art. 143h des Grundgesetzes für zusätzliche Investitionen zur Modernisierung Deutschlands innerhalb von 12 Jahren mit Regelungen zur Bereitstellung von bis zu 100 Mrd Euro für die Bundesländer für Infrastrukturinvestitionen, zu den aus dem Sondervermögen finanzierbaren Investitionen, zur Zuführung von insgesamt 100 Mrd Euro an den Klima- und Transformationsfonds und der Zusätzlichkeit der Investitionen des Bundes einschließlich des KTF, insbes. in den Bereichen Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhausinfrastruktur, Energieinfrastruktur, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 143h) s. GESTA 20. WP D080 Beschlussempfehlung des Ausschusses: deutliche Begrenzung der Investitionen auf die genannten Bereiche sowie Erweiterung um "Bauen und Wohnen" und "Sport" Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Modernisierung und Sanierung von Sportstätten

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.