Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 27. August 2025
- Eingebracht von
- Thüringen, Berlin, Hamburg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Worum es geht
Sicherstellung der psychosozialen Unterstützung von Familien durch Bundesinitiative und Bundesstiftung Frühe Hilfen: schrittweise Anhebung der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auf 96 Millionen Euro ab dem Jahr 2026 bis 2028, bedarfsgemäße Anpassung des Betrags ab dem Jahr 2028 gemäß Entwicklung der Geburtenrate, Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes und Verbraucherpreisindex; Änderung § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 217/22 in der Fassung BR-Drs 217/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP I006) in geringfügig geänderter Fassung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
