Zurück zur Übersicht
Verkündet

Erstes Gesetz zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
17. Oktober 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Vermeidung von Sanktionen für Bremen und das Saarland durch Anpassung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Erhalt der Sanierungshilfen an den neuen grundgesetzlichen Rahmen für die strukturelle Kreditaufnahme der Länder gem. Art. 109 GG, regelmäßige Berichtspflicht zur Entwicklung der Übermäßigkeit der Verschuldung sowie der künftig eigenständigen Einhaltung der Vorgaben; Änderung §§ 1 und 2 Sanierungshilfengesetz Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 109) s. GESTA 20. WP D080

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.