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Verkündet

Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
19. Dezember 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Staat und Verwaltung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Artikel 7
  2. im Übrigen

Worum es geht

Möglichkeit der Weiterübertragung von Aufgaben im öffentlichen Interesse auf eine andere inländische Kapitalgesellschaft, Übertragung von Vermögenswerten und Eintritt des Nachfolgeunternehmens in die Rechtsposition der Deutsche Post AG; weitere Verlängerung der Möglichkeit des Versetzen von Postbeamten in den engagierten Ruhestand bis Ende 2026; Schaffung einer eng begrenzten Ausnahme vom Dividendenverbot bei Stabilisierungsmaßnahmen für rekapitalisierte, kritische Infrastrukturen im Energiesektor betreibende Kapitalgesellschaften mit bestehender oder angestrebter Börsennotierung; Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG (Postaufgabenüberleitungsgesetz – PostAufgÜberlG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 8 Gesetzen; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.