Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 19. Dezember 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Anpassung nationaler Bestimmungen an EU-Recht und Behebung festgestellter Mängel der Bauprodukteverordnung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als benennende Behörde zur Bewertung und Benennung Technischer Bewertungsstellen, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) als notifizierende Behörde und Technische Bewertungsstelle für alle der EU-Verordnung unterfallenden Bauprodukte, Verpflichtung zur Akkreditierung für unabhängige Drittstellen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle, Konkretisierung der örtlichen Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörden und Normierung des Kontrollland-Sitzland-Prinzips als Grundregel, Bußgeld- und Straftatbestände; Einfügung und Änderung versch. §§ Bauproduktengesetz sowie des Langtitels in Gesetz zur Durchführung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011 und (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten, Folgeänderungen in 2 weiteren Gesetzen, Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2024/3110 vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (ABl. L 2024/3110, 18.12.2024)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
