Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 19. Dezember 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Gesundheit
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 22. Juni 1981 in Genf von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen sowie zu dem am 20. Juni 2002 angenommenen Protokoll: Umsetzung einer Politik auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes zur Verhütung von Unfällen u. Gesundheitsschäden sowie zur Begrenzung von Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt, Verantwortung der Arbeitgeber bez. der Vermeidung von Sicherheits- u. Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, Mitwirkung u. Rechte der Arbeitnehmer, Aufzeichnung u. Meldung von Arbeitsunfällen u. Berufskrankheiten sowie Erstellung jährlicher Statistiken Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 499/24 (GESTA 20. WP XG004)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
