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Verkündet

Gesetz zu dem Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 sowie das Protokoll vom 24. März 2021 geänderten Fassung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
17. Oktober 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Protokoll nach seinem Artikel VII Abs. 2 Satz 1

Worum es geht

Zustimmung zu dem am 14. April 2025 in Den Haag unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Aufnahme einer Bagatellregelung zu gelegentlichem Homeoffice grenzüberschreitend Beschäftigter, Anpassungen an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik zu Auslegungsstreitigkeiten sowie zwischenzeitliche Änderungen der Behandlung von Investmentfonds und der Besteuerung bestimmter Gesellschaftsformen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.