Gesetz zu dem Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 sowie das Protokoll vom 24. März 2021 geänderten Fassung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 17. Oktober 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Protokoll nach seinem Artikel VII Abs. 2 Satz 1
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 14. April 2025 in Den Haag unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Aufnahme einer Bagatellregelung zu gelegentlichem Homeoffice grenzüberschreitend Beschäftigter, Anpassungen an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik zu Auslegungsstreitigkeiten sowie zwischenzeitliche Änderungen der Behandlung von Investmentfonds und der Besteuerung bestimmter Gesellschaftsformen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
