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Verkündet

Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
21. November 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Europapolitik und Europäische Union, Innere Sicherheit, Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Zustimmung zu dem am 30. Januar 2025 in Berlin unterzeichneten Abkommen: Regelungen für die Unterbringung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority, AMLA) in Frankfurt am Main und EU-Vorschriften für das AMLA-Personal und dessen Familienmitglieder

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.