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Verkündet

Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
19. Dezember 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Außenpolitik und internationale Beziehungen, Gesundheit

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) nach Artikel 63

Worum es geht

Zustimmung zu den am 1. Juni 2024 in Genf von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften: Einführung des Begriffs "pandemische Notlage", Einrichtung einer "nationalen IGV-Koordinierungsstelle", Verpflichtungen zu gegenseitiger Information und Unterstützung von WHO und Vertragsstaaten betr. öffentliche Gesundheit, mögliche internationale Notlagen, Gesundheitsschutzmaßnahmen und Zugang zu Gesundheitsprodukten, Ermöglichung digitaler Gesundheitsdokumente, Finanzierungsmechanismus, Ergänzungen und Spezifizierung, Anpassung des Entscheidungsschemas u.a.; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Brief- und Postgeheimnis und Freizügigkeit

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.