Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 19. Dezember 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Außenpolitik und internationale Beziehungen, Gesundheit
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) nach Artikel 63
Worum es geht
Zustimmung zu den am 1. Juni 2024 in Genf von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften: Einführung des Begriffs "pandemische Notlage", Einrichtung einer "nationalen IGV-Koordinierungsstelle", Verpflichtungen zu gegenseitiger Information und Unterstützung von WHO und Vertragsstaaten betr. öffentliche Gesundheit, mögliche internationale Notlagen, Gesundheitsschutzmaßnahmen und Zugang zu Gesundheitsprodukten, Ermöglichung digitaler Gesundheitsdokumente, Finanzierungsmechanismus, Ergänzungen und Spezifizierung, Anpassung des Entscheidungsschemas u.a.; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Brief- und Postgeheimnis und Freizügigkeit
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
