Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 19. Dezember 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Außenwirtschaft, Recht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 19. Oktober 2018 in Brüssel unterzeichneten Investitionsschutzabkommen: Verbesserung des Investitionsklimas zwischen der EU und Singapur durch Vereinbarung hoher Schutzstandards für Investitionen und eines reformierten Streitbeilegungsverfahrens, u.a. Sicherstellung diskriminierungsfreier Praktiken und fairer Bedingungen für Investoren, Inländerbehandlung, Schutz vor Enteignung ohne angemessene Entschädigung, Garantie freier Kapitaltransfers, Mediation und Schiedsverfahren, einschl. Investor-Staat-Schiedsverfahren; Einrichtung gemeinsamer Ausschüsse und Arbeitsgruppen zur Überwachung der Umsetzung und Verwaltung des Abkommens
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
