Zurück zur Übersicht
Verkündet

Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
21. November 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Außenwirtschaft, Entwicklungspolitik

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Zustimmung zu dem am 28. Juli 2016 in Brüssel unterzeichneten Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: zoll- und quotenfreier Zugang für Waren mit Ursprung in Ghana zum EU-Markt, Abbau von Handelshemmnissen im Einklang mit der WTO, schrittweise Senkung der Zölle auf Waren mit Ursprung in der EG-Vertragspartei, Bestimmungen über die Zusammenarbeit und Unterstützung in Handels- und Nachhaltigkeitsfragen sowie bei der regionalen Integration Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/12200 (GESTA 20. WP XL003) in geringfügig geänderter Fassung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.