Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 21. November 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Außenwirtschaft, Entwicklungspolitik
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 10. Juni 2016 in Brüssel unterzeichneten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: Aufbau einer entwicklungsförderlichen Handelspartnerschaft und Steigerung der Attraktivität der SADC-WPA-Staaten als Wirtschaftsstandort, Förderung der regionalen Wirtschaftskooperation und -integration; u.a. zoll- und quotenfreier Zugang für Waren mit Ursprung in Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Eswatini zum EU-Markt, Verringerung der Zölle auf Importe aus Südafrika, Abbau von Handelshemmnissen im Einklang mit der WTO, schrittweise Senkung der Zölle auf Waren mit Ursprung in der EG-Vertragspartei, Bestimmungen über die Zusammenarbeit und Unterstützung in Handels- und Nachhaltigkeitsfragen sowie bei der regionalen Integration Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/12201 (GESTA 20. WP XL004) in geringfügig geänderter Fassung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
