... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbot volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Zusammenhang mit der Dienstausübung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 12. November 2025
- Eingebracht von
- Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Recht, Staat und Verwaltung
Worum es geht
Zur Wahrung des Vertrauens der Allgemeinheit in rechtsstaatliches Handeln von Behörden oder sonstigen Stellen der öffentlichen Verwaltung Schaffung eines neuen Straftatbestands betr. die Äußerung oder Zugänglichmachung volksverhetzender Inhalte und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen in Zusammenhang mit der Dienstausübung von Amtsträgern unter Einbeziehung der Kommunikation über geschlossene Chatgruppen, Ahndung mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe; Neufassung § 341 Strafgesetzbuch sowie Änderung § 48 Wehrstrafgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 449/23 in der Fassung BR-Drs 449/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP C067)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
