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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
17. Oktober 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Artikel 1 Nr. 1 und Artikel 3
  2. im Übrigen

Worum es geht

Vollständige Kompensation der im "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" ausgewiesenen kommunalen Steuermindereinnahmen durch Erhöhung des kommunalen Festbetrags bei der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für 2025 bis 2029, Spitzabrechnung der Flüchtlingskosten für das Jahr 2024 über geänderte Festbeträge bei der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für 2025, weitere Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) im Jahr 2025 durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder zulasten des Bundes, Anpassung der Höhe der Sonderbedarfsergänzungszuweisung (SoBEZ) an die Ergebnisse der turnusmäßigen Überprüfung; Änderung §§ 1, 11 und 16 Finanzausgleichsgesetz sowie Aufhebung Art. 5 und Änderung Art. 6 Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.