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Verkündet

Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
19. Dezember 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Artikel 5
  2. Artikel 1 bis 4, 6, 7 und 9
  3. Artikel 8

Worum es geht

Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der OECD von 2023 bis 2025 mit Konkretisierungen und Erleichterungen im internationalen Unternehmensteuerrecht für Steuerverwaltungen und Unternehmensgruppen; Berücksichtigung von aufgrund eines Wahlrechts oder Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, Begleitmaßnahmen insbes. zur Bürokratievermeidung durch Begrenzung einzelner Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften, Vermeidung des doppelten Ansatzes von Hinzurechnungsbeträgen bei Spezial-Investmentfonds; Änderung von 6 Gesetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Präzisierung der Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern, keine Anpassung des Kürzungsbetrags für Bezüge aus Zwischengesellschaften, klarstellende Regelung zur Wegzugsbesteuerung in Rückkehrerfällen, elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf, redaktionelle Anpassungen u.a. Änderung weiterer 2 Gesetze

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.