Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 21. November 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 16 bis 19 und Artikel 20 Nr. 4
- Artikel 1, 2 und 3 Nr. 3 bis 6, die Artikel 4 bis 6 und 7 Nr. 2 und 4, die Artikel 11 bis 13 und 14 Nr. 1, 3 und 4 sowie die Artikel 15 und 20 Nr. 1 bis 3
- im Übrigen
Worum es geht
Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen und Spezialisierung der Amts- und Landgerichte: Anhebung der Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von 5.000 auf 10.000 Euro, streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an das Amts- oder das Landgericht (u.a. Nachbarrecht, Vergaberecht, Heilbehandlungen), Änderung der Kostenentscheidung, Rechtsbereinigung im Bereich der Verbraucherstreitbeilegung, Klarstellungen; Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 11 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts Aufhebung Verordnung (EU) Nr. 524/2013 vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 387/24 (GESTA 20. WP C 113) in geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
