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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
21. November 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht

Inkrafttreten

  1. Artikel 16 bis 19 und Artikel 20 Nr. 4
  2. Artikel 1, 2 und 3 Nr. 3 bis 6, die Artikel 4 bis 6 und 7 Nr. 2 und 4, die Artikel 11 bis 13 und 14 Nr. 1, 3 und 4 sowie die Artikel 15 und 20 Nr. 1 bis 3
  3. im Übrigen

Worum es geht

Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen und Spezialisierung der Amts- und Landgerichte: Anhebung der Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von 5.000 auf 10.000 Euro, streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an das Amts- oder das Landgericht (u.a. Nachbarrecht, Vergaberecht, Heilbehandlungen), Änderung der Kostenentscheidung, Rechtsbereinigung im Bereich der Verbraucherstreitbeilegung, Klarstellungen; Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 11 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts Aufhebung Verordnung (EU) Nr. 524/2013 vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 387/24 (GESTA 20. WP C 113) in geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.