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Im Verfahren

Gesetz zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Beschlussempfehlung liegt vor
Letzter Schritt
17. Dezember 2025
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesundheit, Recht

Worum es geht

Verlängerung der Möglichkeit der Finanzierung von anonymen präventiven Behandlungsprogrammen wie "Kein Täter werden" als Maßnahme gegen sexuellen Missbrauch von Kindern, insbesondere im Bereich Prävention und Opferunterstützung und auch im Hinblick auf die EU-Richtlinie 2011/92; Änderung § 65d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch Bezug: Richtlinie 2011/93/EU (ursprünglich: 2011/92/EU) vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335, 17.12.2011, S. 1)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.