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Verkündet

Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
25. September 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht

Inkrafttreten

  1. § 4
  2. im Übrigen

Worum es geht

Umsetzung europäischer Vorgaben zur Sicherstellung des Zugangs für Schuldner zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten: Anforderungen an Anbieter, Entgeltgrenzen, Beibehaltung des Grundsatzes der Entgeltfreiheit, jährliche Berichtspflicht der Länder an das BMJV sowie des BMJV an die Europäische Kommission über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen Bezug: Richtlinie (EU) 2021/2167 vom 24. November 2021 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU (ABl. L 438, 08.12.2021, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (EU-Verbraucherschutzrichtlinie) (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Entgelterhebung in begründeten Ausnahmefällen, Qualitätsanforderungen für Anbieter von Schuldnerberatungen; Annahme einer Entschließung Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: Zugang zu Schuldnerberatungsstellen unter Berücksichtigung auch der bestehenden Beratungsstellen, Entgelterhebung, Verzicht auf die jährliche Berichtspflicht der Länder, Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes ein Jahr nach Vorlage des Berichts der Europäischen Kommission Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsverfahren: Anerkennung der bewährten Beratungsinfrastruktur von Ländern und Kommunen, Festhalten an dieser Struktur; Bereitschaft zur Evaluation unter Beteiligung der Länder einschließlich tatsächlicher und finanzieller Auswirkungen auf Länder und Kommunen, Erarbeitung einer kostenreduzierenden Lösung bei substanziellen Veränderungen der Beratungslandschaft, mögliche Kostenbeteiligung gewerblicher Darlehensgeber durch verbindliche branchenweite Selbstverpflichtung; Entwicklung eines bundesweiten Angebots zur Onlineschuldnerberatung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.