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Verkündet

Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
30. Januar 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht, Verkehr

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Verzicht auf Fahrverbotsvermerke für das Inland auf Führerscheinen ausländischer Fahrerlaubnisinhaber, Eintragung im Fahreignungsregister bei bußgeld- und strafrechtlichen Fahrverboten sowie bei verwaltungs- und strafrechtlichen Entziehungen der Fahrerlaubnis und Unterrichtung des EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates des ordentlichen Wohnsitzes des Führerscheininhabers, Wirksamwerden bußgeld- und strafrechtlicher Fahrverbote gleichermaßen einen Monat nach Rechtskraft der bußgeldrechtlichen bzw. strafgerichtlichen Entscheidungen, Ausnahmen durch Schonfristregelungen bei bußgeldrechtlichen Fahrverboten; Änderung §§ 44 und 69b Strafgesetzbuch, §§ 3, 4, 25 und 30 Straßenverkehrsgesetz, §§ 47, 59 und 61 Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 111, 268c und 463b Strafprozessordnung Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2021 zur Auslegung der EU-Richtlinie über den Führerschein (Rechtssache C-56/20) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 210/24 (GESTA 20. WP J023)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.