Gesetz zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 19. Dezember 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Artikel 4 und 5
- Artikel 2
Worum es geht
Umsetzung von EU-Recht betr. die Anpassung nationaler Statistikregelungen an die neue Version der "Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft" (NACE Revision 2.1) bzw. die aus ihr abgeleitete neue nationale Klassifikation (WZ 2025), Maßnahmen zur Entlastung von statistischen Berichtspflichten: Anhebung der Meldeschwellen, Vereinfachung zur Lieferung von Daten, Erweiterung der Nutzbarkeit der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer; Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ in 8 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 vom 10. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (Abl. L 19, 20.01.2023, S. 5)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
