Zurück zur Übersicht
Verkündet

Gesetz zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
19. Dezember 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 4 und 5
  3. Artikel 2

Worum es geht

Umsetzung von EU-Recht betr. die Anpassung nationaler Statistikregelungen an die neue Version der "Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft" (NACE Revision 2.1) bzw. die aus ihr abgeleitete neue nationale Klassifikation (WZ 2025), Maßnahmen zur Entlastung von statistischen Berichtspflichten: Anhebung der Meldeschwellen, Vereinfachung zur Lieferung von Daten, Erweiterung der Nutzbarkeit der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer; Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ in 8 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 vom 10. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (Abl. L 19, 20.01.2023, S. 5)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.