Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 21. November 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Artikel 1, 3, 6, 10, 13, 14, 16, 19, 22, 26, 29, 31 und 32
- Artikel 4, 7, 11, 17, 20, 23, 27 und 30
- Artikel 34
- Artikel 8, 12, 21 und 24
Worum es geht
Zur Vermeidung etwaiger Risiken für die Funktionsfähigkeit der Gerichtsbarkeiten Möglichkeit der Verschiebung der Frist zur Einführung der elektronischen Akte auf den 1. Januar 2027 durch Rechtsverordnung, Regelung zur Hybridakten- und Papierweiterführung ohne zusätzliche Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift, einzelfallbezogene Ausnahmen im Bereich der Strafgerichtsbarkeit, zur Engpassvermeidung bei der Abnahme staatlicher Dolmetscherprüfungen Verschiebung der allgemeinen Beeidigung von Gerichtsdolmetschern auf den 1. Januar 2028, Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Gebärdensprachdolmetscher, Verschiebung des Inkrafttreten des Stiftungsregistergesetzes auf den 1. Januar 2028; Änderung zahlr. §§ in 19 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
