Zurück zur Übersicht
Verkündet

Steueränderungsgesetz 2025

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
19. Dezember 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 2 und 4 bis 11

Worum es geht

Zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Entlastung der Bürger, Erhöhung der räumlichen Flexibilität u.a.: dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf sieben Prozent, Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer, Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie, weitere Änderungen betr. Vorsteuer-Vergütung, Zollabwicklung bei der Einfuhrumsatzsteuer, De-minimis-Regeln bei Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau und Forschungszulagen, zum Gemeinnützigkeitsrecht, Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige u.a.; Änderung von 8 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung Beschlussempfehlung des Ausschusses: steuerrechtliche Änderungen betr. Steuerbefreiung von Prämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen, Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland, Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten, Parteispenden, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Betriebsveranstaltungen, Umsatzsteuer-Durchschnittssatzgrenze für abziehbare Vorsteuerbeträge, Freigrenze bei sportlichen Veranstaltungen u.a.; Klarstellungen, redaktionelle und Folgeänderungen; Änderung eines weiteren Gesetzes

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.